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Informationen aus Beratungsgesprächen dürfen nicht weitergegeben werden, es sei du wünschst es!
Beratung in der Schule
Wie beraten wir?
Schuleigene Beratung ist als eine Form der Gestaltung von Schule zu verstehen, in der das „Jemanden beraten“ immer häufiger ergänzt wird durch ein „Sich miteinander beraten“ von Personen, Gruppen und Institutionen mit unterschiedlichen
Problemlösungs- und Gestaltungsressourcen.
Klassenlehrer:innen
Angesichts des täglichen Umgangs kennen die Klassenlehrer:innen ihre Schüler:innen am besten und finden am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis.
Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt und ergänzt durch die Beratungsangebote der Schulleitung , der Stufenleiter:innen und – koordinator:innen, der Beratungslehrer:innen
Beratungsfachkräfte
Von Fall zu Fall werden bei speziellen Fällen die Beratungskompetenzen speziell ausgebildeter Lehrkräfte ergänzt (z.B. Suchtprävention, LRS-Förderung, Konfliktmoderation und Mediation, Kooperations- und Kommunikationstraining, Sozialtraining, Berufsberatung).
weitergehende Hilfe
In besondere Fällen vermitteln wir auf Wunsch außerschulische Hilfe, wie beispielweise
- unserer Schulsozialarbeit vor Ort
- dem Schulpsychologischer Dienst
- den Erziehungsberatungsstellen
- dem Jugendamt
- den Jugend- und Drogenberatungsstellen
- der Berufsberatung des Arbeitsamtes
- …
Wirksame schulinterne Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Das schuleigene Beratungskonzept zeigt, wie unterschiedliche pädagogische, psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule genutzt werden können und weist auf, an wen ich mich in bestimmten Situationen wenden kann, wer mir Hilfe und Unterstützung bietet. Es sorgt damit zwar für eine bessere Nutzung vorhandener Beratungsmöglichkeiten, es kann aber nicht alle Probleme der „Schul-Welt“ lösen.
Aufgabenfelder der Beratung
Die Beratungstätigkeit in der Schule ist kein isoliertes Tätigkeitsfeld, sondern integrierter Bestandteil anderer Aufgaben unterrichtlicher und erzieherischer Arbeit. Sie ist ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen eine Aufgabe aller Lehrkräfte und bezieht sich vor allem auf:
INFORMATION
Beratung von Schüler:innen sowie Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen, z. B. im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung besonderer Begabung; die Möglichkeiten reichen hierbei von punktuellen Hilfestellungen über komplexere Trainingspläne bis hin zu allgemeiner Präventionsarbeit.
Kollegiale Fallberatung
Beratung von Lehrkräften zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule,
Konsultation
Beratung und Unterstützung von Lehrerkräften bei der Erfüllung ihrer Berateraufgaben, z.B. in Form von Informationen, Dialogen oder kollegialen Fallbesprechungen.
Direkter Ansprechpartner von Schüler:innen und Eltern bleiben die jeweiligen Klassen- und Fachlehrer:innen.
Innovation
Weiterentwicklung des Beratungskonzept durch regelmäßige Fortbildungen im Kollegium, der Etablierung eines Schulsozialarbeiter:in
KOOPERATION
Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Beratungsstellen und Vernetzung dieser externen Unterstützungsmöglichkeiten mit der eigenen Beratungsarbeit.
Prävention
Beratung von Lehrer:innen zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule,
Beratung von Schüler:innen sowie Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen, z. B. im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung besonderer Begabung; die Möglichkeiten reichen hierbei von punktuellen Hilfestellungen über komplexere Trainingspläne bis hin zu allgemeiner Präventionsarbeit.