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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I

Am 1. August 2005 ist die folgende Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) für sämtliche Klassen aller Schulformen der Sekundarstufe I in Kraft und die bisherige Ausbildungsordnung für die Sekundarstufe I (AO-S I ) in den meisten Aspekten  außer Kraft getreten. Für die Schülerinnen und Schüler gilt im Wesentlichen:

  • Wer die Klasse 5 besucht, absolviert den gesamten Bildungsgang der Sekundarstufe I nach der APO- S I.