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Aufgabenfelder der Beratung in der
Schule
Innovation
- Beratung als Element der
Schulwicklung
Prävention
- Vorbeugende und fördernde Maßnahmen
Konsultation
Intervention
- Beratung bei besonderen Lern- und
Verhaltensstörungen
Kooperation
- Zusammenarbeit mit schulexternen
Beratungsstellen
Information
- Beratung über Schullaufbahnen und
Bildungsangebote
Beratungskonzept
des Einhard-Gymnasiums
Die Beratungstätigkeit
in der Schule ist kein isoliertes Tätigkeitsfeld, sondern integrierter
Bestandteil anderer Aufgaben unterrichtlicher und erzieherischer Arbeit. Sie
ist ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen eine Aufgabe aller LehrerInnen
und bezieht sich vor allem auf:
- Beratung
von SchülerInnen und Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote
- Beratung
von SchülerInnen und Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
- Schulklassenbezogene Unterstützung und
Förderung
Die
BeratungslehrerInnen ergänzen und intensivieren die Beratungstätigkeit der
LehrerInnen. Sie arbeiten vor allem in den Bereichen:
-
Beratung von SchülerInnen und
Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen, z. B. im
Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung
besonderer Begabung; die Möglichkeiten reichen hierbei von punktuellen
Hilfestellungen über komplexere Trainingspläne bis hin zu allgemeiner
Präventionsarbeit.
-
Beratung und Unterstützung von
LehrerInnen bei der Erfüllung ihrer Berateraufgaben, z.B. in Form von Informationen,
Dialogen oder kollegialen Fallbesprechungen. Direkter Ansprechpartner von
SchülerInnen und Eltern bleiben die jeweiligen Klassen- und FachlehrerInnen.
-
Beratung von LehrerInnen zur
Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin
begründeten Konflikten in der Schule,
-
Herstellen von Kontakten zu
außerschulischen Beratungsstellen und
Vernetzung dieser externen
Unterstützungsmöglichkeiten mit der eigenen Beratungsarbeit.
Beratung
ist eine freiwillige, meist kurzfristige, oft nur situative soziale Interaktion
zwischen Ratsuchendem und Berater. Sie erfordert einen hohen Grad an
Unabhängigkeit in der Institution Schule, ihr Ergebnis kann nicht von Dritten
eingefordert werden. Informationen aus Be- ratungsgesprächen dürfen seitens des
Beraters nicht weitergegeben werden, es sei denn der Ratsuchende entbindet ihn
ausdrücklich von seiner Schweigepflicht.
Beratungslehrer
unserer Schule sind Frau Backhaus, Frau Tonn und Herr Steffens; sie führen die genannten
Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung durch und werden in ihrer Arbeit von
interessierten, sachkompetenten Kolleginnen und Kollegen unterstützt.
Schuleigenes
Beratungskonzept
Schuleigene
Beratung ist als eine Form der Gestaltung von Schule zu verstehen, in der das
„Jemanden beraten" immer häufiger ergänzt wird durch ein „Sich miteinander
beraten" von Personen, Gruppen und Institutionen mit unterschiedlichen
Problemlösungs- und Gestaltungs-ressourcen. Träger der Beratung sind alle
LehrerInnen unserer Schule.
Angesichts
des täglichen Umgangs kennen die KlassenlehrerInnen ihre SchülerInnen am besten
und finden am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis.
Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt und ergänzt durch die
Beratungsangebote der Schulleitung , der Stufenleiter und - koordinatoren, der
BeratungslehrerInnen und von Fall zu Fall durch spezielle Beratungskompetenzen
von LehrerInnen (z.B. Suchtprophylaxe und Gesundheitserziehung, LRS-Förderung,
Konfliktmoderation und Mediation, Kooperations- und
Kommunikationstraining,
Sozialtraining, Berufsberatung)
und durch SV-LehrerInnen.
Zusammen
mit außerschulischen Einrichtungen mit
spezifisch professionellen Beratungsangeboten bildet die schuleigene Beratung
ein Netz von Informationsangeboten und pädagogisch-psychologischer Förderung
und Vorbeugung.
Wirksame
schulinterne Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen.
Das schuleigene Beratungskonzept zeigt, wie unterschiedliche pädagogische,
psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule
genutzt werden können und weist auf, an wen ich mich in bestimmten Situationen
wenden kann, wer mir Hilfe und Unterstützung bietet.
Das
schuleigene Beratungskonzept sorgt damit zwar für eine bessere Nutzung
vorhandener Beratungsmöglichkeiten, es kann aber nicht alle Probleme der
„Schul-Welt" lösen. Es zeigt Möglichkeiten und Perspektiven, aber auch, welche
Grenzen Beratung in der Schule und im Schulsystem hat.
Träger der
Schulberatung
Die Vielfalt des Beratungshandelns unserer Schule ist
gekennzeichnet durch verschiedene Beratungsformen, die
mit unterschiedlichem Stellenwert und getragen von verschiedenen Beratergruppen
in die Schule Eingang finden.
Die
Tätigkeit innerschulischer
Beratergruppen
-
Lehrkräften mit speziellen
Beratungskompetenzen
wird
ergänzt und unterstützt durch die Tätigkeit vielfältiger außerschulischer Beratungsgruppen, wie z.B
-
Schulpsycholgischer Dienst
-
Erziehungsberatungsstellen
-
Jugend- und Drogenberatungsstellen
-
Berufsberatung des Arbeitsamtes
-
GEVA-Institut (Berufseignungstest)
In
der schulinternen Beratung finden sich permanente und temporäre
Beratungsangebote. Grundsätzlich sollte jede Lehrkraft (in ihrer jeweiligen
Fächerkombination) permanent für eine Beratung zur Verfügung stehen. Desweiteren
sind KlassenlehrerInnnen in dieser Funktion stete AnsprechpartnerInnen für
eine Beratertätigkeit, wie z.B
-
persönliche Beratung von SchülerInnen
-
persönliche Beratung von Eltern bzw.
offiziellen Elternvertretern
-
Zusammenarbeit von LehrerInnen und
SchülervertreterInnen (SV)
Im
schuleigenen Beratungskonzept bildet dies die erste Ebene schulischer
Beratungsarbeit. Unser umfassendes Konzept weist darüber hinaus allen am
schulischen Alltag beteiligten Personengruppen
(SchülerInnen/Eltern/LehrerInnen) auch temporäre Beratungsangebote auf, z.B.:
-
Sozial- und Problemberatung für
SchülerInnen
-
Zusammenarbeit mit außerschulischen
Organisationen
-
Suchtprophylaxe und
Gesundheitserziehung
-
Orientierungshilfen für
Sprachlaufbahn und Schullaufbahn
-
Kontaktvermittlung und Beratung zur
Berufswahl
-
Beratung bei geschlechtsspezifischen
Fragen
-
Beratung bei psycho-sozialen
Problemen (z.B. Lern-, Sozialverhalten,
Konfliktbewältigung) u.a.
Die Liste Rat und Hilfe von A-Z 39.67 Kb gibt eine Übersicht aller
Beratungsangebote am Einhard-Gymnasium.
Hilfen
durch das Beratungslehrerteam
Die
Beratungslehrer Herr Steffens, Frau Proy und Frau Tonn nehmen im Rahmen des
Beratungskonzepts unserer Schule folgende Aufgaben wahr:
-
Beratung von SchülerInnen in
besonderen Problemlagen
-
Einzel- und evtl. Gruppenförderung
zur Entfaltung sozialer und kognitiver Kompetenzen (in Zusammenarbeit mit den Klassen-
und StufenleiterInnen)
-
Suchtvorbeugung und
Gesundheitsförderung
-
Anlaufstelle für Eltern und Kollegen
bei entsprechenden Problemlagen
-
Kontaktknüpfung und Kooperation mit
außerschulischen Beratungsstellen
-
Anregung von Schulprojekten zur
Verbesserung des Sozial- und Lernklimas
-
Unterstützung der LehrerInnen bei
der Etablierung und Realisierung pädagogischer Konzepte.
Die
Berufswahlvorbereitung erfolgt ab Klasse 9 bis Stufe 13 in unterschiedlichen
Projekten. Diese Projektarbeit wird in der Mittel- und Oberstufestufe durch Frau
Wimmer organisiert und betreut.
Ausführliche
Darstellungen finden Sie unter dem Thema „Berufsvorbereitung" .
*Der
Bereich der Mediation wird durch ein Ausbildungsteam (Link zu „Rat und Hilfe von A-Z" weiter oben) und durch
geschulte SchülerInnen der Stufe 10 und 11 abgedeckt. Meditation bedeutet die
Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte unter
Einbeziehung aller
Konfliktbeteiligten (freiwillige Teilnahme, selbstbestimmte und
konsensorientierte Problemlösung).
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