Einhard-Gymnasium Einhard Gymnasium Aachen Schulen
Informationen zum Zentralabitur Drucken

Von Seiten der Schule wird hier versucht, wesentliche Informationen für die Schülerinnen und Schüler zusammenzutragen.
Die Primärinformation wird unter

http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/

von Seiten der Landesregierung bereitgestellt und aktualisiert.

Alle Musteraufgaben und die Aufgaben des Zentralabiturs 2007 und 2008 sind auf dieser Seite abrufbar.

Wichtige Aspekte:

  • Für alle Schulen und Schulformen mit SII gibt es dieselben Aufgaben und den identischen Bewertungsmaßstab
  • Ausführungen von SuS, die über die konkret geforderten Erwartungen hinaus gehen, dürfen nicht in die Wertung einbezogen werden. Das Punkteschema ist exakt vorgegeben.
  • Die zentral gestellten Arbeiten werden vom Fachlehrer korrigiert. Die Zweitkorrektur wird von einer Fremdschule übernommen. Eine Nachkorrektur durch die BR wird es wie bisher auch geben.
  • Die Arbeiten finden für alle Fächer an je einem Tag statt. Das beinhaltet einen recht langen Prüfungszeitraum für alle Kombinationen in den schriftlichen Fächer. Es gibt einen zentral angesetzten Nachschreibetermin für die SuS, die - attestiert - erkrankt waren.
  • Die Prüfungsaufgaben stehen erst am Tag vor der Prüfung zur Verfügung. Da es i.d.Regel Auswahlaufgaben geben wird, muss der Fachlehrer entscheiden, welche Aufgaben gestellt werden sollen. Die schriftlichen Arbeiten beginnen immer um 9.00 Uhr
  • Unter www.learn-line.de und dem Suchbegriff "Zentralabitur" können zu jedem Fach die Musteraufgaben mit Lösungen und allgemeine Fachinformationen abgerufen werden.
  • In einem gesonderten Abschnitt wird unter dem o.g. Link auch die Konstruktion der Prüfungsaufgaben und die Bewertung der Schülerleistung gesondert erläutert.
  • Es wird zu jedem Fach eine „Positiv-Liste" der Themen geben, die die Grundlage für die zentralen Abituraufgaben bilden. Diese Themen sollten gründlich nachgearbeitet und eingeübt werden. Darüber hinausgehende, vom Lehrplan zugelassene Themen können von den Lehrkräften in beliebiger Breite/Tiefe behandelt werden.
  • Unter http://www.learn-line.nrw.de/angebote/abitur/ werden die Musteraufgaben bereitgestellt und sind somit als einzige Informationsquelle gleichermaßen für Lehrkräfte und SuS zugänglich.
  • Es wird über die im Netz unter learn-line zur Verfügung gestellten Informationen, die Eltern, Schülern und Lehrern gleichermaßen zugänglich sind, keine weiteren Informationen geben.
  • Den SuS muss bewusst sein, dass über den Unterricht hinausgehende Aufgaben und Hausaufgaben die eigene Chance zum erfolgreichen Bestehen steigern.
  • Das von Lehrkräften bei Fehlzeiten bereitgestellte Material zum Selbststudium sollte im eigenen Interesse ernsthaft bearbeitet werden.
  • Alle Stufen-Vollversammlungen etc. können nur noch nach Unterrichtsschluss stattfinden.
  • Es wird ein Nachmittag in der Woche frei von Sportunterricht gehalten, so dass auf diesen Nachmittag alle über den Unterricht hinausgehenden, zusätzlichen Aktivitäten geplant werden.
  • Wenn keine anders lautenden Informationen gegeben werden, besteht bei Abwesenheit der Fachlehrerkraft von der 1. bis 5. Stunde für Schüler/innen der SII Anwesenheitspflicht, um vorliegende Arbeitsaufträge in der Schule zu bearbeiten.

FAQs aus dem Bildungsserver learn-line

Aufgabenentwicklung, Aufgabenstellung und Korrektur

Wer erstellt die Prüfungsaufgaben?

Zur Aufgabenerstellung werden Fachausschüsse mit erfahrenen Lehrkräften unter Vorsitz der Fachaufsicht gebildet. Im Vorlauf zur Erarbeitung der Prüfungsaufgaben werden ausgewählte Fachkonferenzen gebeten Vorschläge einzureichen, die bei der Aufgabenentwicklung genutzt werden.

Wer sind die Erst- bzw. Zweitkorrektoren für die Klausuren im Rahmen des Zentralabiturs?

Die Klausuren werden nach dem bisher üblichen und aus der Praxis der Abiturevaluation bekannten Verfahren korrigiert. Das bedeutet: Die Erstkorrektur erfolgt durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer. Die Zweitkorrektur erfolgt nach Entscheidung der oberen Schulaufsicht als externe Zweitkorrektur durch Lehrkräfte anderer Schulen. Darüber hinaus wird am Verfahren der Nachkorrektur durch die Fachaufsicht festgehalten.

Auf welcher Basis erfolgt die Bewertung?

Korrektur- und Bewertungsvorgaben werden den zentral gestellten Aufgaben beigefügt und sind für die Leistungsbeurteilung verbindlich.

Welche Aufgaben dürfen für die mündlichen Prüfungen gestellt werden?

Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen im 4. sowie im 1.-3. Fach orientieren sich an den Unterrichtsinhalten des jeweiligen Kurses. Die Vorgaben für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben sind hierfür nicht relevant. Es ist - wie bisher - lediglich zu beachten, dass in den mündlichen Prüfungen andere inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden als bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben.

Hat Unterrichtsausfall - z. B. durch schulische Veranstaltungen oder Erkrankung von Lehrkräften - Auswirkungen auf Aufgabenstellung und Beurteilung?

Ein Spielraum für Veranstaltungen im Rahmen des Schulprogramms wurde bei der Erstellung der Vorgaben für die zentral gestellten Prüfungsaufgaben im Abitur berücksichtigt. Die Berücksichtigung eines darüber hinausgehenden Unterrichtsausfalls ist im Rahmen des zentralen Verfahrens in der Regel nicht möglich. In der Schule abgestimmte Verfahrensregelungen zur Sicherung des Lernprozesses betroffener Lerngruppen sind mit Blick auf die Abiturprüfungen unverzichtbar.

Auswirkungen von Schulwechsel und Wiederholung; Nachschreibmöglichkeiten

Ist ein Schulwechsel innerhalb der Qualifikationsphase noch möglich?

Der Schulwechsel eines Schülers während der Qualifikationsphase ist in konsequenter Handhabung nur bei Vorliegen zwingender Gründe durch die aufnehmende Schule oder die obere Schulaufsicht möglich. Unbedingt erforderlich ist eine Beratung des Schülers über die mit dem Schulwechsel verbundenen Risiken. Bei einem Wechsel zu Beginn der Jahrgangsstufe 12.II ist das selbstständige Nacharbeiten der Inhalte der 12.I unter Anleitung des Fachlehrers zumutbar. Ein Wechsel ab der Jahrgansstufe 13 setzt Einzelfallregelungen zur Sicherung einer angemessenen Vorbereitung auf die zentral gestellten Prüfungsaufgaben voraus.

Was gilt für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2005/06 die Jahrgangsstufe 12 wiederholen?

Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 12 im Schuljahr 2005/06 wiederholen, nehmen wie alle anderen Schüler der Jahrgangstufe am zentralen Prüfungsverfahren teil.

Welche Regelungen sind dauerhaft für Wiederholer zu treffen?

Eine Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen der Wiederholer ist langfristig nur in den Fällen der Wiederholung ab Jahrgangsstufe 12.II und 13.I (ggf. auch 13.II) erforderlich, sofern in einem Fach Änderungen der Vorgaben vorgenommen werden. In diesem Fall ist den Vorgaben jeweils die Regelung für die Wiederholer beizufügen.

Gibt es Sammeltermine für krankheitsbedingte Ausfälle beim Zentralabitur?

Schülerinnen und Schüler, die das Abitur krankheitsbedingt versäumen und dies durch ein Attest nachweisen können, holen die entsprechenden Prüfungen an einem vorgegebenen Termin nach. Hierfür werden gesonderte Aufgaben vorgehalten.