Einhard-Gymnasium Einhard Gymnasium Aachen Schulen
Nutzungsordnung Computer Drucken

Vereinbarung über die Regeln zur Nutzung und Datenschutzerklärung

Nutzungsordnung mit Erklärung als PDF

Nutzungsordnung für die EDV-Einrichtungen

(Fassung September 2004)

Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schüler/innen gibt sich unsere Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die folgende Nutzungsordnung. Die Medienausstattung in unserer Schule steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sich an diese Regeln halten:

Persönlicher Benutzerzugang:

1. Die Nutzung des Computer-Netzwerks erfolgt ausschließlich unter Verwen­dung der eige­nen Benutzerkennung und eines eigenen persönlichen Kenn­wortes, das geheim zu halten ist. Besteht der Verdacht, dass das eigene Passwort Anderen bekannt ist, ist dieses unverzüglich zu ändern.

2. Für Handlungen, die unter einer Benutzerkennung erfolgen, kann der Inhaber verantwortlich gemacht werden.

3. Nach Beendigung einer Computersitzung muss sich der angemeldete Benutzer unbedingt abmelden.

4. Eine Anmeldung oder ein Arbeiten mit einer fremden Benutzerkennung ist nicht gestattet.

5. Das Ausspionieren von fremden Kennwörtern oder auch der Versuch ist verboten.

6. Persönliche Inhalte werden in einem persönlichen Heimatverzeichnis abgelegt. Die Speichermenge im Heimatverzeichnis sollte 20 MB nicht übersteigen. Ausnahmen sind nur aus schulischen Gründen möglich. Ein Speichern von Bildschirmschonern, Spielen, Videos und mp3-Dateien ist nicht erlaubt.

7. Das Anlegen von Sicherheitskopien wichtiger persönlicher Dateien wird dringend empfohlen.

Computer-/ Raumpflege:

1. Es ist untersagt, in irgendeiner Form Veränderungen an der Hardware oder der Software der Schülerrechner vorzunehmen, es sei denn, dies wird von einer Lehrperson angeordnet. Dazu gehört insbesondere die Installation von Software innerhalb wie außerhalb der eigenen Benutzerumgebung. Erlaubt sind jedoch Verände­rungen der persönlichen Einstellungen.

2. Störungen und Schäden sind sofort der Netzwerk-Administration mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über die isnix-Anwendung mitzuteilen.

3. Der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken im Bereich der Computer­arbeitsplätze ist nicht erlaubt.

4. Vor dem Verlassen des Raums bzw. PC-Bereichs sind die Geräte und der Arbeitsplatz ord­nungs­gemäß aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Dazu gehören das Ausrichten von Monitor, Tastatur, Maus und Mauspad, das Zurecht­rücken des Stuhls und das Entfernen jeglichen Abfalls.

Internet und Intranet:

1. Mit dem Erwerb einer Nutzungsberechtigung für das Internet erklärt der Benutzer, dass er nach BRD-Recht illegale Informationen weder herunter laden, weiterverbreiten, noch speichern oder selbst anbieten wird. Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und straf­baren Inhalte, z.B. pornographischer, gewaltverherrlichender, volks­verhet­zender oder ver­fassungsfeindlicher Art aufgerufen, ins Internet sowie Intra­net gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist die Adresse einem Aufsicht führenden Lehrer oder der Netzwerk-Administration mitzu­teilen und die Anwendung sofort zu schließen.

2. Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angeboten werden, die einen direkten Bezug zum Unterricht haben.

3. Das Internet darf nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Publikationsrechte sind zu respektieren. Andere Personen dürfen durch die von den Schülern erstellten Inhalte nicht beleidigt werden.

4. Es ist grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.

5. Grundsätzlich ist jede Schülerin/jeder Schüler für die von ihr/ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Anspruch genommen werden. Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen werden können.

6. Lehrer haben grundsätzlich die Möglichkeit und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auch im Einzelfall dazu angehalten, die von Schülerinnen und Schülern erstellten Daten, Verzeichnisse und die besuchten Webseiten zu kontrollieren. Dazu ist die Schule berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Datum und Art der Nutzung und der Benutzer festzustellen sind.

Sonstiges:

1. Verstöße gegen diese Nutzungsvereinbarung haben schulrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen zur Folge, insbesondere den befristeten oder völligen Ausschluss von der Nutzung.

2. Vorschläge, Änderungswünsche und weitere Hinweise sind bitte per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können oder über die isnix-Anwendung mitzuteilen.

Erklärung:

Mit der Nutzungsordnung für die EDV-Einrichtungen des Einhard-Gymnasiums in der Fassung vom September 2004 erkläre ich mich einverstanden und erkenne diese für die Benutzung der schulischen Medienausstattung an. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert, zeitlich begrenzt speichert und auch Stichproben vornimmt. Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass die über das Schulnetz verschickten und empfangenen E-Mails stichprobenartig oder im Einzelfall eingesehen werden. Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen zu rechnen.

Unterschrift der Schülerin / des Schülers

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten