| Haus- & Hofordnung |
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Haus- und HofordnungSoziales Verhalten beginnt nicht nur zu Hause, sondern auch in der Schule. Um ein geordnetes Zusammenleben zu erreichen, ist deshalb eine Haus- und Hofordnung notwendig. Sie soll helfen, in der konkreten Situation gegenseitige Rücksichtnahme, Selbstdisziplin, Mut, auch beim anderen Fehlverhalten anzumahnen, sowie sorgfältige Behandlung des Gebäudes, der Einrichtungen und des Unterrichts-materials zu bewirken. 1. Verhalten vor Unterrichtsbeginn1.1 Die Schülerinnen und Schüler versammeln sich frühestens 15, spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf den beiden Schulhöfen oder in den Pausenhallen. 1.2 Die Schülerinnen und Schüler sollten nur aus triftigen Gründen früher als 7.45 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen. Ab 07.45 Uhr sind die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigt. 1.3 Den Schülerinnen und Schülern ist das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art nicht gestattet.Fahrräder, Mofas, Mopeds und Motorräder sind vom Eingangstor an der Zufahrt Malmedyer Str. bis zu den Abstellplätzen zu schieben. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung. Von der Einfahrt bis zum Tor darf nur Schritt-Tempo gefahren werden. Außerhalb der Abstellräume bzw. -flächen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Es besteht außerhalb dieser Räume und Flächen kein Versicherungsschutz. Wer gegen diese notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verstößt, verliert das Recht, sein Fahrzeug auf dem Schulgelände abzustellen. 2. Verhalten nach Unterrichtsschluß2.1 Die Schülerinnen und Schüler verlassen nach Unterrichtsschluß das Schulgelände. Diejenigen, die dies aus triftigen Gründen nicht sofort tun können, dürfen sich an den Tischen in den Aufenthaltsbereichen der Pausenhalle aufhalten. 3. Verhalten während der Pausen3.1 Die untere Eingangshalle ist der Oberstufe vorbehalten. Die Teichzone ist eine Ruhezone, kein Spielplatz. Eingänge und Treppen sind grundsätzlich freizuhalten. 3.2 Für die verschiedenen allgem. Abfälle (Biomüll, Papier, Glas, Batterien) sind die entsprechenden Behälter zu benutzen. 3.3 Das Rauchen ist ALLEN Schülerinnen und Schülern auf dem gesamten Schulgelände (incl. des Lichthofes) nicht gestattet. 3.4 Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sind berechtigt, das Schulgelände während der großen Pausen und in den für sie freien Unterrichtsstunden zu verlassen, falls die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind. 3.5 Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nur mit Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen; während der großen Pausen ist die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes bei der Aufsicht zu erfragen. 3.6 Klassen, die andere Unterrichtsräume aufsuchen müssen, gehen selbständig dorthin. 3.7 Am Ende der großen Pausen gehen die Klassen und Kurse selbständig zu ihren Unterrichtsräumen. 3.8 Die Fachräume dürfen grundsätzlich nur in Anwesenheit eines Fachlehrers betreten werden. Zu Beginn der großen Pausen sollen keine Schultaschen zu den Fachräumen gebracht werden. 3.9 Klassen, die Sportunterricht haben, versammeln sich vor der Turnhalle bzw. in der unteren Eingangshalle. 3.10 Bei einem Wechsel des Unterrichtsraumes bleiben die Schultaschen beim Schüler. 3.11 Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler in der ersten und zweiten großen Pause geöffnet. In den Ferien ist das Sekretariat geschlossen. 4. Sonstiges4.1 Der Fahrstuhl ist gesundheitlich beeinträchtigten Schülern und Schülerinnen vorbehalten (Schlüssel beim Hausmeister nach Rücksprache mit der Schulleitung). 4.2 Die Dachflächen dürfen auf keinen Fall betreten werden. 4.3 Verunreinigungen und Beschädigungen sind dem Hausmeister sofort zu melden. Wer den Schaden anrichtet, ist dafür haftbar. 4.4 Jede Klasse ist für ihren Raum, jeder Schüler für den eigenen Platz, auch in den Fachräumen, verantwortlich und hat Beschädigungen und Verunreinigungen sofort zu melden. 4.5 Gefährliche Spiele, wie z. B. Schneeballwerfen, sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. 4.5 Das Betreten des zugefrorenen Teiches ist nicht gestattet. 4.6 Mp3-player dürfen erst mit dem Beginn der Mittagspause genutzt werden. OberstufenschülerInnen dürfen auch in Freistunden am Vormittag diese Geräte benutzen. Voraussetzung für die Nutzung ist die Benutzung von Kopfhörern und geringe, nicht störende Lautstärke. Eine Nutzung an den Mensatischen ist unhöflich und unerwünscht. Die Benutzung / das Einschalten von Handys - auch wenn sie über eine mp3-Wiedergabe verfügen - bleibt innerhalb des Gebäudes aus Gründen der Gesundheitsvorsorge weiterhin untersagt. Mobiltelefone - auch wenn sie über eine mp3-Funktion verfügen - müssen innerhalb des Gebäudes dauerhaft ausgeschaltet (nicht stummgeschaltet) bleiben.
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